Kleinunternehmer 2026
Bist du Kleinunternehmer nach § 19 UStG?
Schnell-Prüfung: Vorjahresumsatz und Prognose laufendes Jahr eingeben - wir sagen dir, ob du Kleinunternehmer bist und ob USt-Voranmeldungen nötig sind.
Stand: 21. Mai 2026
Status
✓ Kleinunternehmer
Kleinunternehmer-Status nach § 19 UStG möglich. Keine USt auf Rechnungen, kein Vorsteuerabzug.
Vorjahr-Schwelle
✓ erfüllt
Laufende-Schwelle
✓ erfüllt
Abzüge im Detail
Vorjahr (Schwelle 25.000 €) Umsatzsteuergesetz § 19 - Kleinunternehmerregelung Unternehmer mit Umsatz unter 25.000 € im Vorjahr (und voraussichtlich unter 100.000 € im laufenden Jahr) duerfen ohne USt-Ausweis arbeiten. Kein Vorsteuerabzug, dafuer einfachere Buchhaltung. Quelle -> 18.000 €
Laufendes Jahr (Schwelle 100.000 €) Umsatzsteuergesetz § 19 - Kleinunternehmerregelung Unternehmer mit Umsatz unter 25.000 € im Vorjahr (und voraussichtlich unter 100.000 € im laufenden Jahr) duerfen ohne USt-Ausweis arbeiten. Kein Vorsteuerabzug, dafuer einfachere Buchhaltung. Quelle -> 35.000 €
Gesamtumsatz 53.000 €
✓ § 19 UStG ✓ 25 / 100 k €
Berechnung gilt für Deutschland · § 19 UStGUmsatzsteuergesetz § 19 - KleinunternehmerregelungUnternehmer mit Umsatz unter 25.000 € im Vorjahr (und voraussichtlich unter 100.000 € im laufenden Jahr) duerfen ohne USt-Ausweis arbeiten. Kein Vorsteuerabzug, dafuer einfachere Buchhaltung.Quelle ↗ · Stand 2026
Stand 21. Mai 2026 · Redaktionell geprüft
FAQ
Häufig gestellte Fragen
§ 19 UStG (Fassung seit Wachstumschancengesetz 2024): Bei Vorjahresumsatz <= 25.000 € und Prognose laufendes Jahr <= 100.000 € kann auf USt verzichtet werden. Vorteil: keine USt-Voranmeldung, einfachere Buchhaltung. Nachteil: kein Vorsteuerabzug.
Wird im laufenden Jahr die 100.000-€-Grenze überschritten, erfolgt der sofortige Wechsel zur Regelbesteuerung (Hard Cut). Liegt der Vorjahresumsatz über 25.000 €, ist man im laufenden Jahr von Beginn an kein Kleinunternehmer mehr.
Beide Werte liegen unter den Schwellen (25.000 € bzw. 100.000 €), also ist der Kleinunternehmer-Status nach § 19 UStG möglich: keine USt auf Rechnungen, kein Vorsteuerabzug und keine USt-Voranmeldung erforderlich.
Ja, wenn du hohe Vorsteuer aus Investitionen / Wareneinkauf hast - die kannst du nur als Regelbesteuerter zurückholen. Wer hauptsächlich an Privatkunden verkauft, fährt meist mit Kleinunternehmer-Status besser.
Gesetzliche Grundlagen
- § 19 UStG Umsatzsteuergesetz § 19 - Kleinunternehmerregelung Unternehmer mit Umsatz unter 25.000 € im Vorjahr (und voraussichtlich unter 100.000 € im laufenden Jahr) duerfen ohne USt-Ausweis arbeiten. Kein Vorsteuerabzug, dafuer einfachere Buchhaltung. Quelle ->
- § 19 Abs. 1 UStG
- § 19 Abs. 2 UStG
- § 12 UStG Umsatzsteuergesetz § 12 - Steuersaetze Regelt die Umsatzsteuersaetze: 19 % Regelsteuersatz, 7 % ermaessigter Steuersatz fuer bestimmte Lieferungen und Leistungen (z. B. Lebensmittel, Buecher). Quelle ->