Brutto-Netto-Rechner 2026 (AT)
Was bleibt von deinem Gehalt in Österreich?
Netto-Berechnung nach österreichischem 7-Stufen-Tarif (§ 33 EStGEinkommensteuergesetz Oesterreich § 33 - SteuersaetzeOesterreichischer Einkommensteuertarif mit sieben Stufen von 0 % (bis 13.308 €) bis 55 % (ab 1 Mio. €). Der Tarif gilt fuer das Kalenderjahr 2026 inklusive Inflationsanpassung.Quelle ↗), ASVGAllgemeines Sozialversicherungsgesetz (Oesterreich)Zentrales Sozialversicherungsgesetz fuer unselbststaendig Erwerbstaetige in Oesterreich. Regelt Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung. Beitragssatz Arbeitnehmer rund 18,12 %.Quelle ↗-Sozialversicherung und § 67 EStGEStG § 67 - Sonstige Bezuege in OesterreichRegelt die beguenstigte Besteuerung von Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Praktisch wichtig sind Freibetrag, Jahressechstel und der beguenstigte 6-%-Steuersatz.Quelle ↗ für Sonderzahlungen (13./14. GehaltSonstige Bezuege (Urlaubs- und Weihnachtsgeld)In Oesterreich gesetzlich verankerte zusaetzliche Monatsgehaelter. Sonstige Bezuege bis zum Jahressechstel werden mit nur 6 % Lohnsteuer besteuert (statt nach Tarif) - daher das deutlich hoehere Netto.Quelle ↗).
Netto / Monat (laufend)
2 416€
bei 3 500 € Brutto · Grenzsteuersatz 30 %
Netto / Jahr
34 423 €
Netto Sonderzahlung Sonstige Bezuege (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) In Oesterreich gesetzlich verankerte zusaetzliche Monatsgehaelter. Sonstige Bezuege bis zum Jahressechstel werden mit nur 6 % Lohnsteuer besteuert (statt nach Tarif) - daher das deutlich hoehere Netto. Quelle ->
2 714 €
Brutto-Zahlenstrahl
Jahresbrutto gesamt
Der Slider verändert den laufenden Monatsbezug. Die Sonderzahlungen im Formular bestimmen, ob mit 12, 13 oder 14 Bezügen gerechnet wird.
Abzüge im Detail
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Gesetzliche Grundlagen
- § 33 EStG Einkommensteuergesetz Oesterreich § 33 - Steuersaetze Oesterreichischer Einkommensteuertarif mit sieben Stufen von 0 % (bis 13.308 €) bis 55 % (ab 1 Mio. €). Der Tarif gilt fuer das Kalenderjahr 2026 inklusive Inflationsanpassung. Quelle ->
- § 33 Abs. 1 EStG
- § 33 Abs. 4 EStG
- § 67 EStG EStG § 67 - Sonstige Bezuege in Oesterreich Regelt die beguenstigte Besteuerung von Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Praktisch wichtig sind Freibetrag, Jahressechstel und der beguenstigte 6-%-Steuersatz. Quelle ->
- § 67 Abs. 1 EStG
- ASVG Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (Oesterreich) Zentrales Sozialversicherungsgesetz fuer unselbststaendig Erwerbstaetige in Oesterreich. Regelt Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung. Beitragssatz Arbeitnehmer rund 18,12 %. Quelle ->
- § 16 EStG